Problemlöser werden – mit persönlichem Engagement und fundiertem Fachwissen
Problemlöser werden – mit persönlichem Engagement und fundiertem Fachwissen
*Erreichbar von Montag - Freitag von 8 - 19 Uhr
Wie vermittelt man zwischen zerstrittenen Familienmitgliedern? Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es bei der Gewährung von Asyl? Und wie baut man Qualitätsmanagement in sozialen Einrichtungen auf? Das Studium macht Dich fit:
Die Vertiefung „Soziale Dienste für Erwachsene“ bereitet Dich auf die Arbeit in verschiedenen Handlungsfeldern vor. Nach Abschluss des Studiums kennst Du wichtige Rahmenbedingungen, Zielgruppen und Methoden in der Sozialen Arbeit, um Menschen in schwierigen Lebenssituationen gezielt unterstützen zu können.
Die Vertiefung „Kinder- und Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit“ bereitet Dich auf die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien vor. Du lernst, wie Du im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gezielt unterstützt und erfährst alles über die Jugendsozialarbeit und Jugendbildung. Organisationsstrukturen, Konzepte und Methoden der Kinder- und Jugendhilfe helfen Dir vor allem in der Praxis.
Mit der Vertiefung „Kindheitspädagogik“ wirst Du optimal auf die sozialpädagogische Bildungs- und Erziehungsarbeit von Kindern (z. B. in Krippen und Kindertagesstätten) vorbereitet. Dazu gehören: wichtige Handlungsansätze und Methoden sowie die Rolle der Eltern und Familie. Du lernst alles zur Entwicklungsförderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren und wie man Betreuungsangebote richtig plant und durchführt.
Als Bewerber mit einer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder fachgebundenen Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) kannst Du direkt zum dualen Bachelorstudium an der IUBH zugelassen werden.
Auch ein Fachabitur (Fachhochschulreife) berechtigt zum Studienstart.
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker oder staatlich geprüften Betriebswirt ist ein Studienstart möglich.
Wenn Du erfolgreich eine Meisterprüfung abgeschlossen hast, kannst Du ins duale Studium starten.
Du startest zunächst ein „Probestudium“ an der IUBH. Das bedeutet, dass Du ganz normal Dein Studium beginnst und in den ersten zwei Semestern mindestens 15 ECTS erbringen musst. Hast Du die ECTS erfolgreich absolviert, setzt Du Dein Studium regulär im dritten Semester fort.
*Deine Berufserfahrung musst Du in Vollzeit ausgeübt haben. Als Vollzeit gilt, wenn Du mehr als 32 h die Woche gearbeitet hast. Eine Teilzeitbeschäftigung wird Dir entsprechend des Umfangs anteilig berechnet. Beachte: Deine berufliche Qualifikation muss mit Deinem angestrebten Studiengang fachlich verwandt sein.
Für weitere Fragen sprich gerne Deine Studienberatung an.
Im Studiengang Soziale Arbeit kannst Du zusätzlich zum akademischen Abschluss Bachelor of Arts die Berufsurkunde als „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter und Sozialpädagoge“ bzw. „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin" erlangen.
Um die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin zu erhalten, müssen Studierende der Sozialen Arbeit eine Praxisphase im Umfang von mind. 100 Tagen erfolgreich absolvieren. Der Vorteil im dualen Studienmodell der IUBH: Die Praxisphasen bei Deinem Praxispartner werden Dir angerechnet.
Mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge in Deutschland qualifizierst Du Dich für eine Tätigkeit im Bereich Soziale Arbeit. Erst mit der Vergabe der staatlichen Anerkennung wird der Berufsschutz ermöglicht. Damit hast Du dann auch Zugang zu Sonderstellungen, Rechten und höheren tariflichen Vergütungsansprüchen. Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst beispielsweise setzen die staatliche Anerkennung voraus. Durch die Anerkennung wird auch sichergestellt, dass Du als Sozialarbeiter festgelegte Kompetenzen aufweist. Unter anderem gehören zu Deinem Profil Kenntnisse in den Bereichen Organisations- und Rechtswissenschaften, Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialarbeit und Berufsethik.
Nein, die Begriffe können mittlerweile synonym verwendet werden.
Die Sozialpädagogik ist eher als Teilbereich der Sozialen Arbeit zu sehen. Ausschlaggebend ist das Gesetz über die Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern, nach dem diese beiden Berufe gleichgestellt sind. Im Zuge der Reform sind allerdings viele Studiengänge umbenannt worden beziehungsweise neu entstanden, sodass ein indirekter Zusammenhang bestehen dürfte.
Ja, das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz – SobAG des jeweiligen Bundeslandes weist explizit darauf hin:
Die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach ähnlichen Voraussetzungen staatlich anerkannten Berufsträger sind den nach diesem Gesetz staatlich anerkannten Berufsträgern gleichgestellt.
Die Urkunde zum Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogen erstellt die IUBH kostenfrei. Nur bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses können Kosten entstehen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner bist Du nicht auf Dich allein gestellt. Dein Studienberater unterstützt Dich dabei, die passende Einrichtung für Dein duales Studium zu finden. Hierfür bespricht er mit Dir Deine Wünsche und Vorstellungen und findet so heraus, welches Unternehmen am besten zu Dir passt. Dabei greift er auf unser großes Netzwerk von 4.100 Unternehmen zurück. Natürlich kannst Du Deine Wunscheinrichtung auch selbst mitbringen oder Dich eigeninitiativ bewerben.
Die Praxisphasen im dualen Studium müssen in Einrichtungen absolviert werden, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit von staatlich anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben, zum Beispiel:
Während Deiner Praxis muss Dir eine qualifizierte Anleitung mit folgenden Qualifikationen zur Verfügung stehen:
In Ausnahmefällen können auch Personen mit ähnlichen Berufsbildern die Anleitung übernehmen.
Nach erfolgreichem Abschluss und Erhalt der Bachelorurkunde erfolgt die Beantragung. Im zugehörigen myCampus-Kurs sind alle notwendigen Anleitungen und Vorlagen enthalten.
Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, den Betrieb zu wechseln. Allerdings ist dies auf eigenen Wunsch bzw. in Ausnahmefällen möglich. Dafür solltest Du Dich unbedingt frühzeitig bei der Studienberatung melden.
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung nach einem dualen Studium an der IUBH sind erforderlich:
- (1) Bachelorabschluss im Studiengang Soziale Arbeit
- (2) Der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses (bei Beantragung der Urkunde). Das Zeugnis darf dabei nicht älter als 3 Monate sein.
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