Problemlöser werden – mit persönlichem Engagement und fundiertem Fachwissen
Problemlöser werden – mit persönlichem Engagement und fundiertem Fachwissen
In Deutschland finanziert i.d.R. Dein Praxispartner Deine Studiengebühren. In Österreich erhältst Du von Deinem Praxispartner i.d.R. ein Gehalt und kannst über dieses Deine Studiengebühren finanzieren.
Im Studiengang Soziale Arbeit kannst Du zusätzlich zum akademischen Abschluss Bachelor of Arts die Berufsurkunde als „Staatlich anerkannter Sozialarbeiter und Sozialpädagoge“ bzw. „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin" erlangen.
Um die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin zu erhalten, müssen Studierende der Sozialen Arbeit eine Praxisphase im Umfang von mind. 100 Tagen erfolgreich absolvieren. Der Vorteil im dualen Studienmodell der IUBH: Die Praxisphasen bei Deinem Praxispartner werden Dir angerechnet.
Mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge in Deutschland qualifizierst Du Dich für eine Tätigkeit im Bereich Soziale Arbeit. Erst mit der Vergabe der staatlichen Anerkennung wird der Berufsschutz ermöglicht. Damit hast Du dann auch Zugang zu Sonderstellungen, Rechten und höheren tariflichen Vergütungsansprüchen. Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst beispielsweise setzen die staatliche Anerkennung voraus. Durch die Anerkennung wird auch sichergestellt, dass Du als Sozialarbeiter festgelegte Kompetenzen aufweist. Unter anderem gehören zu Deinem Profil Kenntnisse in den Bereichen Organisations- und Rechtswissenschaften, Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialarbeit und Berufsethik.
Nein, die Begriffe können mittlerweile synonym verwendet werden.
Die Sozialpädagogik ist eher als Teilbereich der Sozialen Arbeit zu sehen. Ausschlaggebend ist das Gesetz über die Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern, nach dem diese beiden Berufe gleichgestellt sind. Im Zuge der Reform sind allerdings viele Studiengänge umbenannt worden beziehungsweise neu entstanden, sodass ein indirekter Zusammenhang bestehen dürfte.
Ja, das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz – SobAG des jeweiligen Bundeslandes weist explizit darauf hin:
Die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach ähnlichen Voraussetzungen staatlich anerkannten Berufsträger sind den nach diesem Gesetz staatlich anerkannten Berufsträgern gleichgestellt.
Die Urkunde zum Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogen erstellt die IUBH kostenfrei. Nur bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses können Kosten entstehen.
Für die Erteilung der staatlichen Anerkennung nach einem dualen Studium an der IUBH sind erforderlich:
- (1) Bachelorabschluss im Studiengang Soziale Arbeit
- (2) Der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses (bei Beantragung der Urkunde). Das Zeugnis darf dabei nicht älter als 3 Monate sein.
Die Studienberatung unterstützt Dich vor Beginn des Studiums bei der Suche nach einer passenden Einrichtung. Wichtig ist, dass die Einrichtung obenstehende Anforderungen unter Punkt 5 erfüllt.
Die Praxisphasen im dualen Studium müssen in Einrichtungen absolviert werden, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit von staatlich anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben, zum Beispiel:
Während Deiner Praxis muss Dir eine qualifizierte Anleitung mit folgenden Qualifikationen zur Verfügung stehen:
In Ausnahmefällen können auch Personen mit ähnlichen Berufsbildern die Anleitung übernehmen.
Ja, der praktische Teil der mindestens 3-jährigen Ausbildung kann anerkannt werden. Bei Antragstellung werden Dir 50 Tage angerechnet. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob Du zum Beispiel die 3-jährige oder 5-jährige Erzieherausbildung abgeschlossen hast.
Du kannst Dir maximal 50 Tage anrechnen lassen, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:
Nach erfolgreichem Abschluss und Erhalt der Bachelorurkunde erfolgt die Beantragung. Im zugehörigen myCampus-Kurs sind alle notwendigen Anleitungen und Vorlagen enthalten.
Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, den Betrieb zu wechseln. Allerdings ist dies auf eigenen Wunsch bzw. in Ausnahmefällen möglich. Dafür solltest Du Dich unbedingt frühzeitig bei der Studienberatung melden.
Wir haben das Infomaterial an Deine E-Mail-Adresse: gesendet.
Hier findest Du alle Informationen zum Studium, Preisen und Anrechnungsmöglichkeiten.
Solltest Du noch weitere Fragen haben, kannst Du kostenlos unsere Studienberatung anrufen:
0800 600 1616 7
Du magst uns lieber auf WhatsApp schreiben? Wir beantworten Dir gern persönlich alle Fragen rund ums Studium.
Solltest Du Dich für einen Studiengang entschieden haben, kannst Du unsere Onlinebewerbung nutzen, um Dir Deinen Studienplatz jetzt schon zu sichern.
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