Grundlagen des bürgerlichen Rechts II (DLRGBR02)
Kursnummer: DLRGBR02 |
Kursname: Grundlagen des bürgerlichen Rechts II |
Gesamtstunden: 150 h |
ECTS Punkte: 5 ECTS |
||
Kurstyp: Pflicht Kursangebot : WS, SS Course Duration : Minimaldauer 1 Semester; ab dem 1. Semester wählbar |
Zugangsvoraussetzungen: DLRGBR01 |
|
Kurskoordinator(en) / Dozenten / Lektoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System |
Bezüge zu anderen Modulen: Siehe Modulbeschreibung |
|
Beschreibung des Kurses: Im ersten Teil des Kurses werden den Studierenden die Grundlagen des Sachrechts vermittelt. Sie werden den Erwerb des Eigentums und die wichtigsten Anspruchsgrundlagen, insbesondere den Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des Besitzes, kennenlernen. Dem zweiten Teil des Kurses wird die Erläuterung des Abstraktionsprinzips vorangestellt. Als Konsequenz des Abstraktionsprinzips wird dann, aus dem Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse, auf das Bereicherungsrecht eingegangen. Die Studierenden werden in erster Linie die Bereicherung durch Leistung, aber auch die Bereicherung in sonstiger Weise und den Umfang eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs vermittelt. Kursziele: Nach erfolgreichem Abschluss sind die Studierenden in der Lage,
Lehrmethoden: Die Lehrmaterialien enthalten einen kursabhängigen Mix aus Skripten, Video-Vorlesungen, Übungen, Podcasts, (Online-)Tutorien, Fallstudien. Sie sind so strukturiert, dass Studierende sie in freier Ortswahl und zeitlich unabhängig bearbeiten können. Inhalte des Kurses: 1. Sachenrecht 1.1 Der Begriff des Eigentums und die Grundprinzipien des Sachenrechts 1.2 Der Besitz 1.3 Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen 1.4 Der Eigentumserwerb an unbeweglichen Sachen (Grundstücken) 1.5 Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB 1.6 Ansprüche auf Nutzungs-, Schadens- und Verwendungsersatz 2. Abstraktionsprinzip 2.1 Die drei Rechtsgeschäfte und ihre Notwendigkeit 2.2 Fehleridentität und weitere Ausnahmen 3. Grundlagen des Bereicherungsrechts 3.1 Die Leistungskondiktion 3.2 Die Nichtleistungskondiktion 3.3 Der Umfang der Bereicherung |
||
Literatur:
|
||
Prüfungszugangsvoraussetzung:
|
||
Prüfungsleistung: Klausur, 90 Min. |
||
Zeitaufwand Studierenden (in Std.): 150 Selbststudium (in Std.): 90 |