Individuelles Arbeitsrecht (DLMRAV01)
Kursnummer: DLMRAV01 |
Kursname: Individuelles Arbeitsrecht |
Gesamtstunden: 150 h |
ECTS Punkte: 5 ECTS |
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Kurstyp: Wahlpflicht Kursangebot : WS, SS Course Duration : Minimaldauer 1 Semester |
Zugangsvoraussetzungen: Siehe Modulbeschreibung |
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Kurskoordinator(en) / Dozenten / Lektoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System |
Bezüge zu anderen Modulen: Siehe Modulbeschreibung |
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Beschreibung des Kurses: Den Studierenden soll vermittelt werden, dass Arbeitnehmer wegen ihrer persönlichen Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber durch die arbeitsrechtlichen Vorschriften besonders geschützt werden sollen. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Ausschreibung, das Vorstellungsgespräch und das Fragerecht des Arbeitgebers wird auf der Ebene der Vertragsanbahnung dargestellt. Die Studierenden werden lernen, dass auch bei Abschluss des Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt, dieser aber wiederum zum Schutz des Arbeitnehmers zahlreiche Einschränkungen erfahren hat. Als besondere Arbeitsverhältnisse lernen Studierende das befristete Arbeitsverhältnis, das Probearbeitsverhältnis und das Leiharbeitsverhältnis kennen. Den Studierenden soll der Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit vermittelt werden. Sie lernen den Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ und die Ausnahmen von diesem Grundsatz, den Annahmeverzug des Arbeitgebers, die persönlichen Hinderungsgründe des Arbeitnehmers, das Betriebsrisiko und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle kennen. Ihnen wird dann die Haftung im Arbeitsrecht auf Schadensersatz und insbesondere die Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers dargestellt. Im Mittelpunkt des Kurses steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vertragsaufhebung, ordentliche und außerordentliche Kündigung und die Änderungskündigung. Der besondere Kündigungsschutz von Schwangeren, Eltern, Auszubildenden, Vertretern der Arbeitnehmerseite und Schwerbehinderten, insbesondere aber die Einzelheiten des Kündigungsschutzes durch das Kündigungsschutzgesetz werden den Studierenden ebenfalls vermittelt. Am Ende des Kurses werden der Arbeitsprozess, die Arbeitsgerichte und die Einzelheiten einer Kündigungsschutzklage dargestellt. Kursziele: Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses
Lehrmethoden: Die Lehrmaterialien enthalten Skripte, Video-Vorlesungen, Übungen, Podcasts, (Online-) Tutorien und Fallstudien. Sie sind so strukturiert, dass Studierende sie in freier Ortswahl und zeitlich unabhängig bearbeiten können. Inhalte des Kurses: 1. Die Parteien im Arbeitsrecht 1.1 Arbeitnehmer 1.2 Besondere Arten von Arbeitnehmern 1.3 Sonstige Personen 1.4 Arbeitgeber 2. Die Begründung des Arbeitsvertrages 2.1 Die Ausschreibung und das Diskriminierungsverbot 2.2 Das Vorstellungsgespräch 2.3 Verschulden bei Vertragsanbahnung 3. Abschluss und Mängel des Arbeitsvertrages 3.1 Grundsatz und Grenzen der Vertragsfreiheit 3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrages 3.3 Nichtigkeit des Arbeitsvertrages 3.4 Lehre vom faktischen Arbeitsverhältnis 4. Besondere Arbeitsverhältnisse 4.1 Das befristete Arbeitsverhältnis 4.2 Das Probearbeitsverhältnis 4.3 Das Leiharbeitsverhältnis 5. „Ohne Arbeit kein Lohn“: Grundsatz und Ausnahmen 5.1 Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“ 5.2 Ausnahmen aus Umständen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen 5.3 Befreiung von der Arbeitspflicht aus sonstigen Gründen 6. Die Haftung auf Schadensersatz 6.1 Die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber 6.2 Schädigung Dritter durch den Arbeitnehmer 6.3 Die Haftung bei Arbeitsunfällen 7. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses 7.1 Die ordentliche Kündigung 7.2 Die außerordentliche Kündigung 8. Weitere Beendigungsmöglichkeiten 8.1 Der Aufhebungsvertrag 8.2 Die Änderungskündigung 9. Kündigungsschutz nach dem KSchG 62 9.1 Anwendbarkeit des KSchG 9.2 Soziale Rechtfertigung der Kündigung 9.3 Soziale Rechtfertigung im Einzelfall 10. Der Arbeitsprozess 10.1 Die Arbeitsgerichtsbarkeit 10.2 Die Kündigungsschutzklage 10.3 Weiterbeschäftigung, Wiedereinstellung und Abfindung |
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Literatur:
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Prüfungszugangsvoraussetzung:
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Prüfungsleistung: Klausur, 90 Min. |
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Zeitaufwand Studierende (in Std.): 150 Selbststudium (in Std.): 90 |