Seminar Medizin- und Pflegerecht (DLMGSMPR01)
Kursnummer: DLMGSMPR01 |
Kursname: Seminar Medizin- und Pflegerecht |
Gesamtstunden: 150 h |
ECTS Punkte: 5 ECTS |
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Kurstyp: Pflicht Kursangebot : WS, SS Course Duration : Minimaldauer 1 Semester |
Zugangsvoraussetzungen: keine |
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Kurskoordinator(en) / Dozenten / Lektoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System |
Bezüge zu anderen Modulen: Siehe Modulbeschreibung |
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Beschreibung des Kurses: Der Kurs „Medizin- und Pflegerecht“ beschäftigt sich mit rechtlichen Themen des Medizin- und Pflegesektors, thematisiert insbesondere rechtliche Gemeinsamkeiten, wesentliche Unterschiede und Konkurrenzen zwischen Organisationen und ausgewählten Akteuren. Er gewährt nicht nur einen Einblick in den Aufbau des deutschen Gesundheitswesens und seine aktuellen Probleme, sondern auch in die daraus resultierenden Probleme seiner Akteure. Diese werden aufgezeigt, erläutert und – auch unter ethischen Aspekten – diskutiert. Ergänzt wird der Kurs durch Fallstudien, wissenschaftliche Artikel und Urteile. Die Studierenden erlernen dabei, Themen kritisch zu hinterfragen und zu diskutieren. Sie erlernen außerdem Texte selbständig zu analysieren und ihre Erkenntnisse mit bereits bekanntem Fachwissen aus anderen Modulen bzw. ihrer Berufspraxis zu verknüpfen. Nach erfolgreichem Absolvieren des Kurses sind die Studierenden in der Lage,
Lehrmethoden: Die Lehrmaterialien enthalten Leitfäden, Video-Präsentationen, (Online-)Tutorien, und Foren. Sie sind so strukturiert, dass Studierende sie in freier Ortswahl und zeitlich unabhängig bearbeiten können. Inhalte des Kurses: Nach einer Einführung in die Ursprünge und die Entwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland setzen sich die Studierenden im Rahmen der Organisation des Gesundheitswesens mit ambulanter und stationärer Versorgung sowohl im medizinischen als auch im Pflegesektor auseinander. Speziell gehen die Studierenden auf die gesetzliche Krankenversicherung, als Teil des 5-säuligen Sozialversicherungssystems, ein, insbesondere auf ihre finanzielle Entwicklung und ihr Spannungsverhältnis zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Kurs befasst sich daher nicht nur mit der Herstellung und Zulassung von Arzneimitteln, sondern auch mit ihrer Finanzierung, sowie der von Heil- und Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungserbringung in Krankenhäusern beleuchten die Studierenden unter Finanzierungsaspekten durch die gesetzliche Krankenversicherung, aber auch unter personellen und vertraglichen Gesichtspunkten. Erarbeitet wird außerdem das Berufsrecht der Ärzte und Apotheker, insbesondere in Bezug auf Zugang, Stellung, berufliche Pflichten und standesrechtliche Organisation; eine ausführliche Darstellung erfährt das Vertragsarztsystem. Kursinhalt ist auch das Arzt-Patientenverhältnis, das die Studierenden sich vorrangig unter den Aspekten wechselseitiger Verpflichtungen, sowie zivil- und strafrechtlicher Arzthaftung erschließen und das eng mit Patientenrechten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verbunden ist. Abschließend setzen sich die Studierenden mit Medizin- und Pflegeethik, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Patientenwohl auseinander. Jeder Teilnehmer muss zu einem ihm zugewiesenen Thema eine Seminararbeit erstellen. Mögliche Seminararbeitsthemen sind:
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Literatur:
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Prüfungszugangsvoraussetzung:
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Prüfungsleistung: Schriftliche Ausarbeitung: Seminararbeit |
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Zeitaufwand Studierende (in Std.): 150 Selbststudium (in Std.): 120 |