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Duales Studium
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Duales Studium Kindergeld

Als dual Studierende:r hast Du grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Hier erhältst Du die wichtigsten Informationen zu dieser Leistung.

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Kindergeld während des dualen Studiums

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird das Kindergeld in der Regel für alle Kinder gezahlt. Ab Erreichen der Volljährigkeit eines Kindes (ab dem 18. Geburtstag) wird das Kindergeld nur unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 21. oder 25. Lebensjahr weitergezahlt. Danach erhalten nur noch Kinder mit Behinderung das Kindergeld. Allerdings wissen nur die wenigsten, dass dieser Anspruch ggf. geltend gemacht werden kann. Aus diesem Grund nehmen wir das Thema Kindergeld während des dualen Studiums etwas genauer unter die Lupe.

Habe ich Anspruch auf Kindergeld während des dualen Studiums?

Auch wenn Du im dualen Studium eventuell ein monatliches Gehalt verdienst und Dein Praxispartner ggf. die Studiengebühren übernimmt, steht Dir als dual Studierende:r bei Vorliegen aller Voraussetzungen weiterhin Kindergeld zu. Solange ein Kind für einen Beruf ausgebildet wird, kann Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen den Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse schriftlich einreichen. Haben sie dies verpasst, ist das nicht allzu schlimm – das Kindergeld kann rückwirkend nachgezahlt werden, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.


Wenn es sich bei dem dualen Studium um Deine zweite Ausbildung handelt und Du bis zu 20 Wochenstunden arbeitest, kannst Du bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenso Kindergeld beziehen.


Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Wie viel Kindergeld steht mir während des dualen Studiums zu?

In der Regel erhalten die Bezugsberechtigten für Kinder, die alle Voraussetzungen für die Unterstützung erfüllen, einen Betrag in Höhe von 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt keine unterschiedlichen Beträge mehr, die von der Zahl der Kinder abhängig ist. Falls Du bzw. die Bezugsberechtigten bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, muss kein neuer Antrag mehr gestellt werden. Das staatliche Kindergeld erhält in der Regel ein Elternteil. Unter bestimmten Bedingungen kann auf Antrag das Kindergeld direkt an das Kind (also Dich) gezahlt werden. Du kannst Dich bei der Familienkasse über die Bedingungen informieren.


Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer

Welche Nachweise sind während des dualen Studiums notwendig?

Jedes Jahr muss spätestens im Oktober nachgewiesen sein, dass das duale Studium weiterhin durchgeführt wird. Jedes absolvierte Semester muss belegt werden, zum Beispiel durch Immatrikulations-Bescheinigungen.


Wenn Dein duales Studium wegen Krankheit für einen vorübergehenden Zeitraum unterbrochen werden muss, wird das Kindergeld grundsätzlich weitergezahlt. Dies geschieht jedoch nur, wenn der:die Arzt:Ärztin das voraussichtliche Ende der Erkrankung bescheinigt. Handelt es sich um eine längerfristige Erkrankung (voraussichtlich mehr als vier Wochen), muss die Familienkasse umgehend informiert werden.


Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/nachweise-einreichen

Bekomme ich in der Zeit zwischen Schulabschluss und Studienbeginn weiterhin Kindergeld?

Oft kommt es zu Zwangspausen zwischen zwei Ausbildungen, zum Beispiel, weil zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn Deines dualen Studiums einige Wochen oder Monate „frei“ sind. In einer solchen Übergangszeit wird das Kindergeld bis zu vier Monate lang weitergezahlt, wenn das Studium tatsächlich spätestens nach vier Monaten begonnen wird.

Dein Anspruch auf Kindergeld nach dem dualen Studium

Grundsätzlich solltest Du die Familienkasse unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn Du Dein Studium abgeschlossen hast und eine Erwerbstätigkeit aufnimmst, das Studium wechselst, beendest, abbrichst oder unterbrichst. Die Familienkasse überprüft, ob die Veränderung Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch hat. Sollte das Studium abgebrochen werden, muss der Familienkasse umgehend die Exmatrikulationsbescheinigung übermittelt werden. Bei Abschluss des Studiums benötigt die Familienkasse eine Kopie des Prüfungszeugnisses, wobei darin enthaltene Beurteilungen und Benotungen unkenntlich gemacht werden können.


Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen

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